Ab 1. Juli Pflicht: Der "Beipackzettel" für Finanzprodukte
0
Als Konsequenz aus der Finanzkrise hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das Anleger und Sparer wirksamer vor provisionsgetriebener Beratung und komplexen Finanzprodukten schützen soll. Unter anderem verpflichtet es die Banken, ab dem 1. Juli 2011 dem Verbraucher über einen so genannten „Beipackzettel“ kurze und verständliche Informationen zu Finanzprodukten zu geben – ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz, den die quirin bank ausdrücklich begrüßt.
Welche Formen des Beipackzettels gibt es?
Der „Beipackzettel“ wird bei Finanzinstrumenten „Produktinformationsblatt“ (PIB) und bei Fonds „Key Investor Information Document“ (KIID) genannt. Diese Informationen sollen es dem Anleger ermöglichen, sowohl auf einen Blick die wesentlichen Eigenschaften und somit Chancen und Risiken von Finanzprodukten zu erfassen, als auch die Vergleichbarkeit von Finanzprodukten zu verbessern.
Welche Informationen enthält ein PIB?
Nach der Neuregelung des Wertpapierhandelsgesetzes enthält der Beipackzettel zunächst allgemeine Daten wie Name, Produktgattung, Funktionsweise oder Emissionsdatum des Produkts. Anschließend folgen Hinweise zu Risiken (zum Beispiel Kurs- und Zinsrisiko), Verfügbarkeit (zum Beispiel Börsennotierung, Rückgabe), Chancen (laufende Erträge, Kursgewinne) und verschiedene Szenarienbetrachtungen. Ferner informiert das PIB über die Besteuerung sowie die Kosten und Gebühren, also beispielsweise darüber, ob der Berater für den Verkauf dieser Fondsanteile eine Vergütung von dem Emittenten erhält oder Ausgabeaufschläge fällig werden.
Wie umfangreich ist der Beipackzettel?
Der Gesetzgeber will erreichen, dass Finanzprodukte übersichtlich und leicht verständlich sind. Deshalb darf das PIB nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten umfassen, nur in Ausnahmefällen dürfen es maximal drei Seiten sein, etwa wenn es um komplexere Produkte geht.
Können die Produktinformationsblätter mehrfach verwendet werden?
Jedes PIB oder KIID erhält automatisch eine individuelle Seriennummer, die der Honorarberater im Beratungsprotokoll vermerkt. Einmal erstellte und ausgehändigte PIBs werden in keinem Fall für weitere Anlageberatungen verwendet. Auf diese Weise kann auch nach Jahren nachvollzogen werden, welches PIB Grundlage des jeweiligen Beratungsgesprächs war.
Wann erhält der Mandant das Produktinformationsblatt?
Die Mandanten der quirin bank erhalten die entsprechenden Dokumente vor Kaufabschluss eines Finanzinstruments beziehungsweise Fonds, das heißt vor Aufgabe der Order.
Und was passiert bei einem telefonischen Beratungsgespräch?
Da das PIB dem Kunden vor der Orderaufgabe zugegangen sein muss, ist der postalische Versand nur schwer umsetzbar. In diesem Fall werden unsere Berater die Produktinformation elektronisch, etwa per E-Mail oder Fax, zustellen, um eine zeitnahe Rückmeldung des Mandanten erhalten zu können. Vor einer Bestätigung des Mandanten sind keine Kaufabschlüsse möglich.
Was passiert mit dem Produktinformationsblatt nach dem Kaufabschluss?
Jedes übergebene PIB oder KIID ist Bestandteil des Beratungsprotokolls und wird von der Bank mindestens zehn Jahre archiviert.